Krisenmanagement - Eine Chance für Resilienz und Nachhaltigkeit

08.08.2022 07:47

- auch und gerade im Gesundheitswesen: Sind kluge Strategen auch gute Krisenmanager? 


„Die globalen Top-Krisen des letzten Jahrzehnts“: Wir sind kontinuierlich im Task-Force-Modus:

Globale Finanz- und Wirtschaftskrise (ab 2008 ff.), Corona-Pandemie und Wirtschaftskrise (ab 2020) und nun auch noch Ukraine-Krise (ab 02/2022).


Es ist – auch und gerade im Gesundheitswesen – für Manager unverzichtbar, zu wissen, zu verstehen und erklären zu können, was man unter dem Begriff „Krisen-Management“ versteht, wieso sich durch ein erfolgreich durchlaufenes Krisen-Management die Chance ergibt, aus der Krise stärker als je zuvor hervorzugehen („Antifragilität“) und welche Krisenstadien unterschieden werden,

um sodann angemessene Analysen, Bewertungen, Entscheidungen und Maßnahmen abzuleiten. Für ein besseres Verständnis ist zunächst zusammengesetzte Begriff des Krisen-Managements zu definieren und dann abhängig von der Definition die rechtlichen Grundlagen zu klären.

Die Simulation oder der – meist unfreiwillige – erfolgreiche Durchlauf eines Krisenmanagements bietet aufgrund der zahlreichen Erkenntnisse („lessons learned“) die Chance für Resilienz, Nachhaltigkeit und „Antifragilität“, also die Chance, aus der Krise stärker als vor der Krise herauszugehen.


Zwischen Business Continuity Management und juristischem Krisenmanagement bestehen erhebliche Unterschiede. Beides ist zu beherrschen.




1. Definition von Krisen-Management

1.1 Definition „Krise


An das Vorliegen einer „Krise“ knüpft das Recht (Gesetz und Rechtsprechung) eine Reihe von weitreichenden Rechtsfolgen. Ob und wann jedoch von einer „Krise“ im Rechtssinne gesprochen werden kann, ist eine höchst diffizile Frage. Eine generelle verbindliche und aus sich heraus verständliche Definition des 

Krisenbegriffs (Legaldefinition) findet sich im Gesetz nicht.

Vielmehr gibt es diverse Gesetze (z.B. das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenz- rechts (SanInsFoG), AktG, GmbHG, StaRUG, Insolvenzrecht u.v.m), die jeweils bestimmte Voraussetzungen für das Vorliegen einer Krise im Sinne der jeweiligen Gesetze vorlegen.

Hinzu kommt, dass unter dem Überbegriff „Krise“ mehrere Krisenstadien

(Strategische Krise, Ertragskrise Liquiditätskrise) subsumiert werden können: Je nach Art der Krise sind unterschiedliche Handlungsmaximen für Unternehmen, deren Organe, deren Gläubiger, u.a. auch finanzierende Kreditinstitute, zu nennen. Mehren sich die Anzeichen für eine Krise jeglicher Art, so ist zeitnah Handlungsbedarf für Unternehmer, Gläubiger, wie auch für das Kreditinstitut, gegeben. 


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