Kardinalpflichten und Haftung der Leitung Bayerischer Hochschulen

14.05.2025 13:30

Die Abhandlung beleuchtet die Rolle der Organe und der „Lines of Defense“-Funktionen Bayerischer Hochschulen.


Die Mitglieder der Hochschulleitung, Interne Revision und sonstige Lines of Defense-Funktionen (Com pliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche etc). kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. 

Die Abhandlung beleuchtet die Rolle der Organe und der „Lines of Defense“-Funktionen Bayerischer Hochschulen.


Die Mitglieder der Hochschulleitung, Interne Revision und sonstige Lines of Defense-Funktionen (Com pliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche etc). kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. 


Neben des nachgewiesen drastisch steigenden Risikos der persönlichen Haftung droht aufgrund des von aktueller Rechtsprechung angenommenen Vorwurfs der „Verletzung von Kardinalpflichten“ und der daraus abgeleiteten Indikation einer „wissentlicher Pflichtverletzung“ der Verlust des Haftungsprivilegs für Angehörige des Öffentlichen Dienstes.  


Dies verursacht bei den betroffenen Hochschulen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare erhebliche Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstel len. Eine Haftpflichtversicherung existiert für Angehörige des Öffentlichen Dienstes in der Regel nicht.


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