Kardinalpflicht fordert „risikobasierten Ansatz“
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Abschlussprüfer, Revisoren, Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche (sowie weitere Lines of Defense-Funktionen) kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. Dies verursacht bei den betroffenen Organisationen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare existenzielle Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstellen.
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Abschlussprüfer, Revisoren, Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche (sowie weitere Lines of Defense-Funktionen) kümmern sich in Zeiten multipler Krisen und Transformation oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge. Dies verursacht bei den betroffenen Organisationen häufig finanzielle Schäden, bringt sie nicht selten in vermeidbare existenzielle Schwierigkeiten und wird zumeist haftungsbewehrtes Missmanagement darstellen.
Neben des nachgewiesen drastisch steigenden Risikos der persönlichen Haftung droht aufgrund des von aktueller Rechtsprechung angenommenen Vorwurfs der „Verletzung von Kardinalpflichten“ und der daraus abgeleiteten Indikation einer „wissentlicher Pflichtverletzung“ der Verlust des Versicherungsschutzes für Manager. Die Untersuchung der Geschäftsberichte von Organisationen indiziert häufig große Versäumnisse bei Governance, Risk und Compliance, also der ökonomischen Nachhaltigkeit. Beispielsweise existiert bei den Organen (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsgremien) und „Lines of Defense“ in der Regel noch wenig Verständnis bzgl. des Inhalts von sog. „Kardinalpflichten“ und „risikobasierter Governance Compliance“, obwohl dies aktuell das Top-Risiko nahezu aller Organisationen verkörpert.
... weiter im Artikel