Das interessiert Kapitalgeber: Antifragilität und der „Achilleskörper“ des Ordentlichen Kaufmanns

27.10.2020 13:51

Das interessiert Kapitalgeber: Antifragilität und der „Achilleskörper“ des Ordentlichen Kaufmanns


- Vermeidung der persönlichen Haftung für Missmanagement am Beispiel „Governance, Risk und Compliance („GRC“)“ und Geschäftsprozessdigitalisierung


Summary


1. Die derzeitigen Megatrends „Digitalisierung, Globalisierung, Regulierung (Governance-, Risiko- und Compliancemanagement („GRC“)) und Fachkräftemangel“ stellen hohe neue Anforderungen an Governance Strukturen des „Ordentlichen Kaufmanns“ und seiner Organisation.

2. Aufgrund einiger prominenter Fälle spricht sich sehr schnell herum, dass vieles, was früher noch toleriert oder nicht konsequent verfolgt wurde, mittlerweile empfindlich geahndet wird.


3. Auf internationaler Ebene (ISO) und auf deutscher Ebene über die DIN entstehen derzeit diverse Standards für Unternehmensführung neu oder werden überarbeitet.


4. Gesetzgebungsverfahren zur „Reform des Rechts der Unternehmenssanktionen und internen Un-tersuchungen“ (Internal Investigations) (Bundestagsdrucksache 19/9443 von 16.04.2019) sowie auf europäischer Ebene zum Schutz von „Whistle Blower“ sind anhängig.


5. Bereits Anfang der 2000er-Jahre tauchten die ersten Gerichtsentscheidungen gegen Geschäftslei-tungen mit dem Vorwurf der unterlassenen Einrichtung eines Risiko-Managementsystems auf.


6. Corporate Governance könnte definiert werden als „Angemessene Interaktion zwischen den Orga-nen [Gesellschafter, Leitung (Vorstand / Geschäftsführer) und Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat / Bei-rat)] sowie ordnungsgemäße Unternehmensführung und -überwachung“.


7. Der Normenausschuss 175-00-01 AA der DIN erarbeitet derzeit die ISO 37000: Guidance for the Governance of Organizations. Ebenso wird derzeit der Deutsche Corporate Governance Kodex überarbeitet. Dabei gibt es viele kritische Diskussionen. Auch im Bereich Nachhaltigkeit und Cor-porate Social Responsibility (CSR) gilt es zahlreiche äußerst aktuelle Standards auf UN-, OECD- und nationaler Ebene.


8. Der „Ordentliche Kaufmann“ erlebt derzeit eine Renaissance. Er vereinte im Wandel der Zeit stets theoretische und praktische Fähigkeiten bzgl. wirtschaftlicher und betrieblicher Prozesse, um An-forderungen und Ziele diverser Interessensgruppen zu erfüllen, mit (Charakter-) Eigenschaften wie Vertrauenswürdigkeit, Organisationstalent, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit, Fleiß, Mut und Integrität.


9. Viele gesetzliche Vorschriften, welche über Einzelfall-Judikatur mit zahllosen Beispielen zwingende Regeln in allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit aufstellen, verlangen vom Ordentlichen Kaufmann, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, dass er gewissenhaft zu agieren habe


(§§ 347 HGB, 43 GmbHG, 93, 116 AktG). Seite | 6


10. Aufgrund der bestehenden Rechtslage hat der „Ordentliche Kaufmann“ bereits jetzt die Pflicht, sich angemessen um Analyse, Bewertung und Ableitung von Steuerungsmaßnahmen bzgl. der disrup-tiven Entwicklungen bei Digitalisierung und GRC zu kümmern, um das oberste Ziel der Organisa-tion, seiner Leitung sowie der meisten seiner Stakeholder (interessierten Gruppen) zu erreichen: Nachhaltige Unternehmenssicherung und Unternehmenswertsteigerung!


„Business as usual“, nur, weil bisher alles gutgegangen ist, wird auch von der Rechtsprechung nicht (!) toleriert.


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